Geschrieben von
Steffen am 08.10.2014 um 16:47
#1
Gebrüder Kulemeier : Ort: Werder (Havel) --> dort werden ebenfalls Kuhlmei / Kuhlmeier usw als alt ansässige Familien geführt - dazu habe ich leider keine Infos - nur einen Textausschnitt -->
Zitat:
Das Stadtgericht theilte sich in das obere und niedere. Ersteres, welches das Kloster Lehnin durch seine Ofsieialen verwaltete, ging bei der Kirchenreformation auf das DomainenAmt Lehnin über, wo der Amtsrichter seinen Sitz hatte, der jedoch im Iahre 1742 nach Werder verlegt wurde. Später wurde das Stadtgericht dem Iustizamte in Potsdam beigelegt und in neuester Zeit wurde auch dieses mit dem Kreisgericht daselbst vereinigt.
Das Untergericht befand sich im 16. Iahrhundert im Besitze der Familie Kulemeier. Ein Lehnbrief für die Gebrüder Kulemeier vom Iahre 1551 ergiebt, daß sie solches von ihrem Vater ererbt hatten. Ihnen wurde der Besitz des Lehnschulzengerichts „mit allen Gnaden" bestätigt. Es gehörte dazu: eine Wiese bei „der alten Fahrt" nebst Fischerei und ein „Wisch-Horn," 2 Wischen auf dem Gallin, eine Wische beim Baumgarten und Zins von 4 Hufen. ^) Ein Haus nebst Weinberg, Wiesen, Ackern und Garten, welches Christoph Friedrich v. Rochow erkauft und welchem der Kurfürst Iohann im Iahre 1573 Freihausrechte beilegte, ^) scheint früher
t) Die älteste Urkunde, welche der Bürgermeister und Rathmannen zu Werder erwähnen, ist die v. I, l459, durch welche der Stadt das Recht der Jahrmärkte verliehen ward. (Riedel 1«. S. 303) — 2) Beiträge S. — 3) Copiar. Nr- 42. — 4) Riedel a. a. O. !«.
mit dem Lehnschulzengute verbunden gewesen zu sein, da demselben nach andern Lehnseonsirmationen, das sonst nur den Schulzen zustehende Recht, den Dünger aus dem Hirtenhaufe auf ihren Acker zu fahren, zuftand.
Quelle:
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Gesucht wird besagter Lehnbrief bzw. dessen Inhalt - sind es unsere Kuhlmei(y)s????